10 September 2008

Peinlicher Spracherkennungsfehler

Peinliche Panne für Augsburger Staatsanwalt ging es durch die Schlagzeilen, als ein Augsburger Staatsanwalt einen Angeklagten als "A****loch" titulierte; - der Herr entschuldigt sich damit, er benutze Spracherkennung, habe sogar Korrektur gelesen, aber dann die unkorrigierte Version des Dokuments verschickt.

Was lehrt uns das?

1. Korrektur muss immer sein, übrigens auch bei getippten, handschriftlichen und sonstwie produzierten Dokumenten.
2. Sorgfältiges Arbeiten hat seine Vorteile.
3. Dragon kennt auch die schlimmen Wörter - übrigens auch in V. 10, ich hab nachgeschaut...

Es soll Händler geben, die in ihren Wortschätzen diese Wörter löschen.

2 Kommentare:

Mike hat gesagt…

Wie schwachsinnig solche Worte zu entfernen... Was ist wenn ein Professor über ein Buch spricht, in dem das Wort Hure oder Arschloch vorkommt?

Stephan Küpper hat gesagt…

Dazu kann man den Wortschatz bearbeiten. Wenn jemand die Wörter braucht, kann der Händler den Wortschatz entsprechend anpassen. Da aber die meisten Diktanten diese Ausdrücke nicht täglich verwenden (zumindest nicht in ihren Schriftsätzen), vermeidet das Löschen der Wörter aus dem Vokabular peinliche Erkennungsfehler, wie im Beispiel.