23 Oktober 2008

Test: Dragon NaturallySpeaking Legal 10

Seit kurzem ist Dragon NaturallySpeaking Legal 10 erhältlich, und ich habe mir diese speziell für Juristen zugeschnittene Version über meine Dragon NaturallySpeaking Professional installiert. Bestehende Nutzer bleiben dabei erhalten. Daher habe ich jetzt die Möglichkeit, einige Unterschiede in diesen beiden Editionen mehr hervorzuheben:

Dragon NaturallySpeaking Legal ergänzt Dragon NaturallySpeaking Professional um ein juristisches Fachvokabular. Worin allerdings die Unterschiede zwischen den juristischen und dem allgemeinen Vokabular (das im Dragon NaturallySpeaking Legal ebenfalls enthalten ist) bestehen, darüber kursieren verschiedene Auskünfte. Der Hersteller gab vor Jahren einmal an, dass das juristische Vokabular im Verhältnis zum allgemeinen Vokabular um 80.000 Einträge erweitert worden sei. Dies kommt uns schon deswegen merkwürdig vor, weil der aktive Wortschatz eines Dragon NaturallySpeaking-Vokabulars in der Regel immer rund 150.000 Wörter beträgt - diese 80.000 Wörter können also allenfalls teilweise in den aktiven Wortschatz übergegangen sein. Dazu kam, dass der Hersteller bei der Markteinführung der analog positionierten Dragon NaturallySpeaking Medical Edition explizit keine Zahl nennen wollen, sondern darauf hingewiesen wurde, dass das Vokabular aus ganz anderem Material gewonnen wurde.

Dies ist auch bei Dragon NaturallySpeaking Legal der Fall. Daher möchte ich hier auf ein ganz wichtiges Konzept hinweisen, was vielen Anwendern gar nicht bewusst ist:

Das Sprachmodell.

Ein Sprachmodell enthält statistische Informationen über den Gebrauch bestimmter Wörter und Ausdrücke in einem bestimmten Kontext, ihre Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit. Da Spracherkennung letztlich ein statistisches Verfahren ist, bei dem die Software jedes Mal rät, welches Wort wohl am wahrscheinlichsten dem Geräusch entspricht, welches durch das Mikrofon aufgenommen wurde, hat das Sprachmodell eine immense Bedeutung für die Genauigkeit der Spracherkennung.

Bei meinen ersten Diktaten mit Dragon NaturallySpeaking Legal zeigte sich genau dies: alltägliche Wörter und Wortverbindungen wurden häufig nicht erkannt zu Gunsten von juristischen Fachausdrücken, die ganz ähnlich klangen. Dies ist kein Mangel der Software, sondern ein Vorteil: das juristische Vokabular erwartet juristisches Diktat, kein allgemeines.

Und hier zeigt sich auch der Vorteil der Legal-Version für Rechtsanwälte, die oftmals meinen, die paar Fachausdrücke auch selbst zum Wortschatz hinzufügen zu können:

Das Legal-Sprachmodell gibt den professionellen Sprachgebrauch eines Juristen wesentlich genauer wieder als das allgemeine Sprachmodell. Es geht nicht nur um das Lernen einiger Ausdrücke, sondern um eine ganze Fachsprache mit ihren spezifischen Wendungen, die Dragon NaturallySpeaking Legal neben dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch beherrscht, andere Editionen aber nicht.

Einige andere Dinge kommen hinzu: so formatiert Dragon NaturallySpeaking Legal Ausdrücke wie "§ 32 Abs. 4 S. 2" (zumindest in der Theorie) korrekt; Aufzählungen mit "1., 2., 3." werden direkt mit Zahlen geschrieben, Gesetzesfundstellen werden im entsprechenden Kontext korrekt abgekürzt, und was dergleichen mehr Eigenheiten sind, die ein juristischer Schriftsatz wesentlich häufiger braucht als, sagen wir, eine durchschnittliche geschäftliche E-Mail.

Fazit: Juristen profitieren von Dragon NaturallySpeaking Legal, weil das Sprachmodell wesentlich genauer auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist und daher sehr viel schneller und ohne Modifikationen eine gute Erkennungsgenauigkeit erreicht werden kann. Bei den durchschnittlichen Stundensätzen eines Juristen dürfte sich damit die Investition recht schnell bezahlt machen.

Hier noch die Adresse eines Berliner Spezialisten für juristische Wortschätze:
www.cs-spracherkennung.de

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ich versuche mich auch z.Z. mit dieser Spracherkennung und habe noch so ein paar Probleme. Dennoch: Ich finde sowas eine recht gute Sache und würde es auch weiter empfehlen. Wer aber schnell tippt, wird es wohl weniger toll finden. Auch dass es nicht mit dem Rechtschreibprogramm von Word zusammen arbeitet find ich ein Schwachpunkt. Ansonsten sehe ich es überwiegend positiv.
PS: Ihr Bericht hat mich zum Test veranlasst...

Stephan Küpper hat gesagt…

Dazu zwei Ergänzungen:

1. Spracherkennung kann das Tippen ersetzen, muss aber nicht - wer schnell und fehlerfrei tippt, ist sicher nicht der erste Adressat einer Spracherkennung.

2. Spracherkennung macht keine Tippfehler! Die Word-Rechtschreibkontrolle kann daher getrost unterbleiben, die Grammatikkontrolle würde ich aber einschalten, um die lästigen Endungsfehler zu finden.

Bei Fragen und Problemen empfehle ich jedem, sich an einen kompetenten Berater, z.B. seinen Dragon-Händler, zu wenden.

Anonym hat gesagt…

tippfehler gihbt es nicht, das ist richtig. Dennoch: Das Rechtschreibprogramm von Word überprüft auch die Plausibilität (z.B. Großschreibung). Das kann schon manchmal gut sein und einen Fehler im Diktat finden.
Ich habe ja die Preferred-Version, die vom Diktiergerät abnehmen kann. Das find ich wirklich toll, auch wenn es bei meinem Gerät offenbar nicht klappt (kann keine angaben zur notwendigen Qualität finden, die bei meinem Gerät drauf stehen würden...).

Stephan Küpper hat gesagt…

Hallo DNS-User, schreiben Sie mich mal direkt an unter stephan [at] soldatkuepper.de, damit ich Sie mit dem Diktiergerät beraten kann.