Entstanden ist der Artikel bei einer Schulung, die ich vor ein paar Wochen gehalten habe. Bei diesen Schulungen werden Richter als Multiplikatoren ausgebildet, die dann in ihren Dienststellen das Training und die Schulung weiterer Richter durchführen sollen.
Dort nahm man kein Blatt vor den Mund: Spracherkennung soll die durch massiven Personalabbau extrem gestiegene Belastung der sog. Serviceeinheiten (d.h. Schreibbüros) reduzieren, die Richter möglichst viel der anfallenden Arbeiten selbst erledigen. Dass dies nicht überall auf Gegenliebe stößt, ist zu erwarten; bei dem Schulungstermin wurde denn auch massiv Kritik geübt.
Allerdings zeigte sich eben auch, dass eine gute Schulung notwendig ist, um Spracherkennung gewinnbringend einzusetzen. "Vokabular und Schulung sind entscheidend für die Akzeptanz" - heißt die Unterzeile, und man muss kein Dragon-Dienstleister sein, um das unterschreiben zu können. Denn dann...
stellt sich [...] ein Aha-Erlebnis ein: Schulungsleiter Stephan Küpper diktiert ganze Absätze fehlerfrei, ohne jede Schummelei. Wir haben viel gelernt an diesem Tage, obwohl Dragon bei uns seit Jahren im Einsatz ist. Und man sollte auf eine solche Schulung durch Profis nicht verzichten. Nun trauen sich etliche Teilnehmer, ihre positiven Erfahrungen zu schidern. Ein Richer ist mit Dragon sehr zufrieden und beschreibt den immensen Gewinn an Freiheit, und damit meint er die Unabhängigkeit von den Launen des Schreibbüros. Jetzt könne er bis zum Fristende an der Akte arbeiten.
Dies, so sei hinzugefügt, ist kein Einzelfall. Andere Richter loben, dass mit Spracherkennung die Akte nach dem Diktat tatsächlich abgeschlossen sei und nicht Wochen später noch einmal durchgesehen werden müsste - auch dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Schließlich zum Vokabular:
4voice hat für die einzelnen juristischen Spezialgebiete wie Arbeits- oder Familienrecht eigene Vokabulare von Linguisten mit bis zu 50.000 weiteren Einträgen herstellen lassen. Dazu wurden repräsentative Texte der Justizbehörden ausgewertet und beispielsweise alle Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt in der Landesrechtsprechungsdatenbank komplett eingewiesen. Wer Dragon im Kaufhaus erwirbt und damit nur auf das Standardvokabular zurückgreifen kann, ist jedenfalls als Jurist falsch beraten. Auf die Feinheiten kommt es an: für einen Strafrichter oder Staatsanwalt sind Begriffe wie "Angeklagter" wichtiger als einen Zivilrichter, der mehr mit "Klägern" und "Beklagten" konfrontiert ist.
Wie immer: wer die FAZ nicht liest und heute nicht kaufen will, schreibe mir an stephan.kuepper [at] 4voice.de. Sie erhalten eine Kopie umgehend per E-Mail.
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